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Gekauft ist gekauft. Wer nach Weihnachten sein Geschenk umtauschen oder zurückgeben will, muss die Bedingungen des Geschäfts akzeptieren. Denn: Von einem Kaufvertrag kann man im Normalfall nicht zurücktreten. Anders sieht es bei Garantiefällen aus. Details dazu beschreibt der Artikel «Nach dem Kauf: Alles, was Recht ist» ausführlich.
Aber: Die meisten Läden nehmen ihre Ware auch so zurück, sofern sie nicht beschädigt ist, der Käufer die Quittung vorweisen kann und die Originalverpackung noch vorhanden ist. Dabei bestimmen aber die Geschäfte die Spielregeln. Und diese unterscheiden sich stark, wie eine Umfrage des K-Tipp zeigt. Wichtig: Dies sind Angaben der jeweiligen Geschäftsleitung.
Migros, Obi, Melectronics, Micasa, SportXX:
Innert 30 Tagen können Artikel gegen Vorweisen der Quittung, des Garantiescheins oder des EC-Belegs umgetauscht oder zurückgegeben werden. Der Kunde erhält ein gleichwertiges Produkt oder Bargeld. Voraussetzung: Die Ware muss unbeschädigt und die Originalverpackung vorhanden sein. Ist keine Quittung vorhanden, akzeptiert die Migros auch ein Migros-Preisschild am Produkt. DVDs, CDs, Software und Games werden nur in ungeöffneter Originalverpackung zurückgenommen.
Ex Libris:
Umtausch innert 10 Tagen gegen Vorweisen des Kassenbons. DVDs, CDs, Software und Games werden nur in ungeöffneter Originalverpackung zurückgenommen. In der Regel erhält der Kunde eine gleichwertige Ware, in Ausnahmefällen einen Gutschein.
Manor:
Bei Manor gilt «Zufrieden oder Geld zurück». Gegen Quittung nimmt das Warenhaus alles zurück, eine Frist gibt es nicht. Voraussetzung: Die Ware ist vollständig und neuwertig, die Originalverpackung ist vorhanden. Das Geld erhält der Kunde in der Form zurück, wie er die Ware bezahlt hat (Bargeld, Gutschein, Gutschriften auf Kredit- oder EC-Karte). Bücher, Software, Games, Videos, CDs und DVDs nimmt Manor nur ungeöffnet zurück.
Jelmoli:
Alle Artikel können innert 14 Tagen gegen Vorweisen der Quittung umgetauscht oder zurückgegeben werden. Voraussetzung: Der Artikel ist in neuwertig und die Verpackung vorhanden. Bei einer Rückgabe erhält der Kunde den Betrag in der Form zurück, wie er die Ware bezahlt hat.
Globus:
Globus tauscht unbenutzte Ware um oder erstattet den Verkaufspreis. Dies gilt nur gegen Vorweisen der Quittung. Auf Anfrage verspricht Globus möglichst kulant zu handeln.
H&M:
Vom 1. bis 24. Dezember 2009 gekaufte Artikel können gegen Vorlage des Kassenbons bis zum 17. Januar 2010 zurückgegeben werden. Der Kunde erhält das Geld zurück, eine Geschenkkarte, oder einen anderen Artikel. Die Ware muss unbeschädigt und ungebraucht sein. Wer keinen Kassenbon hat, erhält eine Gutschriftskarte, den gleichen Artikel in einer anderen Grösse oder Farbe oder aber auch einen Artikel der gleich viel kostet. Nach Weihnachten gilt: Umtausch oder Rücknahme innert 14 Tagen gegen Vorweisen der Quittung.
Ikea:
Ikea nimmt ungebrauchte Produkte während 90 Tagen zurück. Originalverpackte Produkte mit Kassabon werden bar vergütet. Fehlt der Kassabon, erhält der Kunde einen Gutschein im Wert des Verkaufspreises. Ausgenommen sind Pflanzen, zugeschnittene Stoffe und Artikel aus der Fundgrube.
Fust:
Die Umtauschfrist beträgt 30 Tage. Der Kunde erhält ein anderes Gerät, einen Gutschein oder das Geld zurück. Eine Quittung verlangt Fust nicht, «wir glauben dem Kunden». Fust nimmt auch geöffnete und gebrauchte Produkte zurück, macht allerdings viele Ausnahmen: Verbrauchsmaterialien, Filme, Software, Handys aller Art, Videokameras, Beamer, Computer, wenn schon etwas installiert wurde, Spielkonsolen, Occasionen, Extrabestellungen, Gewerbeapparate, Einbauküchen, Bäder, Badmöbel.
Coop, Coop City, Coop Bau und Hobby:
Eine Frist für die Rückgabe gibt es bei Coop City nicht. Ist die Ware in der Originalverpackung oder bei Kleidern die Etikette vorhanden und handelt es sich um Sortimentsware, muss die Quittung nicht zwingend vorhanden sein. Coop erstattet Bargeld zurück. Die Verpackung darf geöffnet, die Ware muss aber in neuwertigem Zustand sein.
Interio:
Das Rückgaberecht beträgt 30 Tage. Voraussetzung: Die Quittung ist vorhanden und die Ware in der Originalverpackung. Der Kunde erhält das Geld zurück oder kann die Ware eintauschen. Fehlt die Quittung, erhält der Kunde einen Gutschein.
Interdiscount:
Die Frist für die Rückgabe variiert, je nach Gerät. Der Kunde muss die Quittung oder den Garantieschein vorweisen. Wer seine Quittung verloren hat, muss Angaben über das Geräte-Modell, die Filiale und das Kaufdatum machen können. Die Ware muss komplett und die Originalverpackung vorhanden und in einwandfreiem Zustand sein. Der Kunde erhält einen Gutschein.
Der K-Tipp hat keine Tests durchgeführt. Die Angaben sind das Ergebnis einer Umfrage. Geschäfte mit Zufriedenheits-Garantie finden Sie in der Rubrik > Service > Gut bedient > Zufriedenheitsgarantie.
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kein Umtausch bei Interdisscount
Ohne zu prüfen darf man nicht glauben, was die Geschäfte behaupten, denn heute habe ich erfahren, dass bei INTERDISCOUNT ein Umtausch, in meinem Fall EIN TAG nach dem Kauf eines Handys nicht möglich ist. Zitat: "Wir nehmen jeden Hinweis ernst und sind bestrebt uns zu verbessern. Interdiscount bestätigt dessen ungeachtet, dass eine Rücknahme nicht möglich ist. Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist prinzipiell nicht vorgesehen." Das finde ich zwar rechtskonform, in unserer Gesellschaft aber nicht immer akzeptabel. Heutzutag wird die Möglichkeit, eine gekaufte Ware zurückzugeben oder umzutauschen, als "Recht" angeschaut.